Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neuwagens der EU-Fahrzeugklasse M1. Förderfähig sind reine Elektrofahrzeuge sowie ausgewählte extern aufladbare Hybridmodelle, darunter Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender.
Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Lebst du mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich diese Grenze: Pro Kind steigt sie um 5.000 Euro, bei zwei oder mehr Kindern liegt die Einkommensgrenze somit bei bis zu 90.000 Euro.
Als Einkommensnachweis dient der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Für eine Antragstellung Anfang 2026 werden entsprechend die Steuerbescheide aus 2023 und 2024 herangezogen.
Bist du verheiratet, lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft, wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern keine gemeinsame Veranlagung vorliegt.
Weitere Details zur genauen Berechnung, zum Vorgehen ohne Steuerbescheid sowie zur Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah in der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht.