Ein dunkelblauer CUPRA Born und ein dunkelblauer CUPRA Formentor vor einem hellgrauen Hintergrund. Beide Fahrzeuge zeigen die Dreiviertelansicht von vorne, haben kupferfarbene Akzente an den Felgen und tragen AVEMO-Kennzeichen.

CUPRA Angebote mit E-Förderung

Hier findest du unsere aktuellen CUPRA Angebote zur E-Förderung 2026 – für alle, die Performance lieben und von attraktiven staatlichen Vorteilen profitieren wollen.

Volle Power. Volle Förderung. Volle Freiheit.

CUPRA Angebote mit maximaler Förderprämie

Jetzt ist der perfekte Moment, elektrisch durchzustarten. Hier findest du unsere aktuellen CUPRA Angebote zur E-Förderung 2026 – für alle, die Performance lieben und von attraktiven staatlichen Vorteilen profitieren wollen.

Egal, ob du bereits einen SEAT oder CUPRA fährst und deiner Marke treu bleibst oder neu in die Welt von CUPRA einsteigst: Wir haben passende Angebote für loyale Kunden und starke Einstiegsdeals für Neukunden.

Die E-Förderung 2026 macht den Umstieg auf ein vollelektrisches CUPRA Modell noch attraktiver – mit finanziellen Vorteilen, die deine monatliche Belastung spürbar senken können. So verbindest du nachhaltige Mobilität mit kompromissloser Performance.

Jetzt entdecken, Förderung sichern und elektrisch durchstarten.

Ein grauer CUPRA Born in der Dreiviertelansicht von vorne auf einem hellgrauen Hintergrund. Das Elektroauto besticht durch markante kupferfarbene Akzente an den Felgen und der Front sowie ein AVEMO-Kennzeichen.

Cupra Born 140 kW (190 PS) 58 kWh

Energieverbrauch (kombiniert) 14,2 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert) 0 g/km, CO2-Klasse (kombiniert): A.

Sonderzahlung: 6.000,– Euro
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragslaufzeit: 36 Monate

Monatliche Leasingrate¹: 169,– Euro

Cupra Born für loyale Kunden¹

Jetzt ab 169 € sichern

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für 199 €

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Ein hellbrauner CUPRA Tavascan in der Dreiviertelansicht von vorne auf schlichtem grauem Hintergrund. Das sportliche Elektro-SUV zeigt markante kupferfarbene Felgen-Akzente und trägt ein AVEMO-Kennzeichen.

CUPRA Tavascan 140 kW (190 PS) 58 kWh

Energieverbrauch (kombiniert) 15,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert) 0 g/km, CO2-Klasse (kombiniert): A.

Sonderzahlung: 6.000,– Euro
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragslaufzeit: 36 Monate

Monatliche Leasingrate¹: 191,– Euro

CUPRA Tavascan für loyale Kunden¹

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für 221 €

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Cupra Tavascan für Neukunden

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Ein anthrazitfarbener Cupra Raval mit AVEMO-Kennzeichen vor einem neutralen, hellgrauen Hintergrund. Die scharf geschnittenen LED-Scheinwerfer und die schwarzen Felgen mit kupfernen Details verleihen dem Elektro-Kompaktwagen eine sportliche Optik.

CUPRA Raval Endurance 155 kW (211 PS) 52 kWh

Energieverbrauch (kombiniert) 13,6 kWh/100 km, CO2-Emissionen (kombiniert) 0 g/km, CO2-Klasse (kombiniert): A.

Sonderzahlung: 6.000,– Euro
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragslaufzeit: 36 Monate

Monatliche Leasingrate¹: 138,– Euro

CUPRA Raval für loyale Kunden¹

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¹ Angebot nur für loyale Kunden. Als loyal gelten Kunden, die einen SEAT oder CUPRA haben (Fahrzeugscheinkopie erforderlich). Zum Zeitpunkt der Bestellung des Neufahrzeuges muss das Gebrauchtfahrzeug mindestens 6 Monate auf den Neuwagenbesteller zugelassen gewesen sein. Akzeptierte Abweichungen bei entsprechendem Nachweis sind: Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit identischer Adresse.
Ein Privatleasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Überführungspauschale in Höhe von 1.490,- € und Zulassungskostenberechnet der ausliefernde Betrieb separat. Angebot gültig bis 30.09.2026 und nur solange Vorrat reicht. Alle Preise inkl. 19% MwSt.
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Stand: 07/2026

Das Angebot enthält eine Sonderzahlung im Zusammenhang mit der staatlichen E-Auto-Förderung. Die Sonderzahlung ist zunächst vom Käufer zu leisten. Eine Erstattung kann über das Förderprogramm der Bundesregierung erfolgen, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, hierfür übernimmt das Autohaus keine Beratung und keine Haftung. Die Bewilligung, die Höhe sowie die Auszahlung der staatlichen Förderung erfolgen ausschließlich durch die jeweils zuständige Förderstelle und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die fristgerechte Einreichung des Förderantrags obliegt dem Antragsteller. Eine Vorfinanzierung der staatlichen Förderung durch das Autohaus erfolgt nicht. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Autohaus besteht nicht. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

² Ein Privatleasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Überführungspauschale in Höhe von 1.490,- € und Zulassungskostenberechnet der ausliefernde Betrieb separat. Angebot gültig bis 30.09.2026 und nur solange Vorrat reicht. Alle Preise inkl. 19% MwSt. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Stand: 07/2026

Das Angebot enthält eine Sonderzahlung im Zusammenhang mit der staatlichen E-Auto-Förderung. Die Sonderzahlung ist zunächst vom Käufer zu leisten. Eine Erstattung kann über das Förderprogramm der Bundesregierung erfolgen, sofern dieser die Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, hierfür übernimmt das Autohaus keine Beratung und keine Haftung. Die Bewilligung, die Höhe sowie die Auszahlung der staatlichen Förderung erfolgen ausschließlich durch die jeweils zuständige Förderstelle und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die fristgerechte Einreichung des Förderantrags obliegt dem Antragsteller. Eine Vorfinanzierung der staatlichen Förderung durch das Autohaus erfolgt nicht. Ein Rechtsanspruch gegenüber dem Autohaus besteht nicht. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung