Datenverarbeitung zur Videoüberwachung
Hiermit informieren wir Sie, dass Sie, sobald Sie unser Betriebsgelände betreten, von Videokameras erfasst werden können.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung dient zur Verhinderung und Aufklärung von rechtswidrigem bzw. schädigendem Verhalten im Rahmen der Interessenabwägung verarbeitet. Unser berechtigtes Interesse ist dabei Hausrecht / Schutz unseres Eigentums (Überwachungsinteressen; Abwehr unbefugtes Betretens; Objekt- / Eigentumsschutz; Prävention von Handlungen bei objektiven Anhaltspunkten, die eine Beeinträchtigung des Schutzguts erwarten lassen (z.B. Drohung, Diebstahl, Vandalismus)).
Empfänger der Daten
Eine interne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der genannten Zwecke bzw. zur Erfüllung rechtlicher Pflichten.
Soweit es der Zweck zulässt, können innerhalb der AVEMO-Gruppe folgende Unternehmen auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen:
- alle Unternehmen innerhalb der AVEMO-Gruppe (https://avemo-group.de/de/standorte/)
Eine externe Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, eine gesetzliche Erlaubnis besteht oder uns hierfür Ihre Einwilligung vorliegt. Sollten wir einen Dienstleister im Sinne einer Auftragsverarbeitung einsetzen (z.B. für technischen Support), bleiben wir dennoch für den Schutz Ihrer Daten verantwortlich. Sämtliche Auftragsverarbeiter sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten. Alle zuständigen Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vertraulichkeit Ihrer Daten zu wahren.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Es finden keine automatisierten Einzelentscheidungsverfahren nach Art. 22 DSGVO oder andere Profiling-Maßnahmen i.S.d. Art. 4 Nr. 4 DSGVO statt.
Drittlandübermittlung
Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Union erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist, Sie ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sollte das notwendig werden, informieren wir Sie hierüber im Vorfeld und stellen alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus sicher.
Aufbewahrungsfristen
Videoaufzeichnungen werden für maximal 5 Tage gespeichert, es sei denn, es besteht ein Verdacht auf ein Vorkommnis. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nur so lange speichern, wie dies durch den definierten Zweck erlaubt ist, bzw. es der Gesetzgeber aus Nachweisgründen vorschreibt.